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20 Jan

§57a-Überprüfungs-Aktion

Sie möchten Ihr Fahrzeug gemäß der §57a-Richtlinien überprüfen lassen? Dann nützen Sie unsere Aktion und machen einen Termin mit uns aus.

Als Fachbetrieb sind wir berechtigt, Überprüfungen nach § 57a („Pickerl“) für Fahrzeuge aller Marken durchzuführen, vom Moped bis zum 3,5-Tonner. Wir prüfen objektiv und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich und sicher ist – alle Jahre wieder.

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